Gesetzliche Krankenversicherung:
Bei gesetzlich Versicherten können die Kosten für die Behandlung direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dafür wird ihre Versichertenkarte benötigt, eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Selbstzahler:
Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten, gilt die
aktuell geltende Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage.
Private Krankenversicherungen:
Ihre private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Psychotherapie.
Für die Honorarberechnung gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bei den privaten Versicherungen und anderen Kostenträgern kann es sinnvoll sein, sich vor Behandlungsbeginn zu informieren, welche Kosten übernommen werden. Einige Versicherungen und Beihilfestellen
halten eigene Antragsformulare für Psychotherapie bereit. Bitte fordern Sie diese gegebenenfalls an.