Private Krankenversicherungen:
Ihre private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Psychotherapie.
Für die Honorarberechnung gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bei den privaten Versicherungen und anderen Kostenträgern kann es sinnvoll sein, sich vor Behandlungsbeginn zu informieren, welche Kosten übernommen werden. Einige Versicherungen und Beihilfestellen
halten eigene Antragsformulare für Psychotherapie bereit. Bitte fordern Sie diese gegebenenfalls an.
Selbstzahler:
Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen möchten, gilt die aktuell geltende Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Bei gesetzlich Versicherten kann die Kostenübernahme für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis durch die gesetzliche Krankenkasse nur im Rahmen eines sogenannten Kostenerstattungsverfahrens
erfolgen. Diese Möglichkeit wird relevant, wenn Sie in einem angemessenen Zeitraum keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz erhalten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer
Krankenkasse über die entsprechenden Bedingungen. Betonen Sie, dass die Therapie dringend erforderlich ist und Sie bei einem kassenzugelassenem Therapeuten keinen Behandlungsplatz innerhalb der
nächsten Monate finden konnten. Über das genauere Prozedere informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Erstgespräch.
Einen kostenlosen Ratgeber zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK-Ratgeber).